Um die Anerkennung als Betreuungskraft nach § 53b SGB XI (ehemals § 53c SGB XI) beizubehalten, ist es erforderlich, jährlich eine zweitägige Fortbildung mit einem Umfang von 16 Unterrichtseinheiten nachzuweisen.
Die Teilnahme an dieser beruflichen Fortbildung ist gesetzlich verpflichtend für alle im Bereich der zusätzlichen Betreuung tätigen Kräfte. Die Durchführung erfolgt gemäß den Vorgaben der Betreuungskräfte-RL nach § 53b SGB XI (ehemals § 53c SGB XI).
Costs:
100 % gefördert durch Arbeitsagentur/Jobcenter
Jährliche gesetzlich geforderte berufliche Fortbildung für Betreuungskräfte gem. § 53b SGB XI
- Reflexion der beruflichen Praxis
- Erfahrungsaustausch
- Aktualisierung der Arbeit
- Auffrischung des bisherigen Wissens im Umgang mit Demenzkranken
- Aktualisierung der Erkenntnisse auf dem Gebiet der Demenzerkrankung
- Schlussfolgerungen für die eigene Arbeit
Für diesen Kurs sollten die Kursteilnehmer/-innen folgende Vorkenntnisse mitbringen:
- erfolgreich absolvierte Grundqualifizierung als Betreuungskraft (Alltagsbetreuer/-in / Demenzbetreuer/-in nach § 53b SGB XI - bisher § 53c SGB XI)
Dieser Kurs richtet sich an zusätzliche Betreuungskräfte nach § 53b (bisher § 53c SGB XI).
Zertifikat der damago GmbH
Eine Förderung und Gesamtkostenübernahme dieser zugelassenen Weiterbildung seitens
- Arbeitsagenturen (SGB III) und Jobcenter (SGB II) mittels Bildungsgutschein
- BFD (Berufsförderungsdienst der Bundeswehr)
- Deutsche Rentenversicherung
- Europäischer Sozialfond (ESF)
oder anderer Kostenträger ist bei Eignung möglich
Costs:
100 % gefördert durch Arbeitsagentur/Jobcenter