Berufsbegleitende Weiterbildung für Pflegekräfte
Der Bedarf an qualifiziertem Personal in der Behandlungspflege steigt stetig. Die Unternehmen in der ambulanten und stationären pflegerischen Versorgung stehen jedoch immer wieder vor der Problematik, dass Pflegehelfer/-innen behandlungspflegerische Maßnahmen nur unter der Anleitung einer Fachkraft durchführen dürfen.
Unter bestimmten Voraussetzungen (Qualifizierung von Pflegehilfskräften gemäß § 37 SGB V, Vereinbarung der Pflegeeinrichtung mit den jeweiligen Krankenkassen) können Pflegehelfer/-innen allerdings auch selbstständig behandlungspflegerisch tätig sein. So können Ärzte und Ärztinnen Hilfeleistungen an bestimmte Personengruppen weitergeben, die diese Delegation entsprechend professionell ausführen dürfen (geregelt in § 63 Abs. 3c SBG V).
Dieser Kurs bietet Ihnen, als Pflegehelfer/-in, die notwendige Weiterbildung in der Behandlungspflege. Mit der Teilnahme erweitern Sie notwendiges Fachwissen zur Übernahme von Tätigkeiten aus der Behandlungspflege (LG 1). Sie entwickeln Ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten weiter und können die verantwortungsvollen behandlungspflegerischen Tätigkeiten anschließend mit viel Sachverstand durchführen.
- Krankenbeobachtung
- Blutdruckmessung und -beurteilung
- Blutzuckermessung und -beurteilung
- Inhalation
- Subkutane Injektion, Richten von Injektionen
- Richten von Injektionen (auch Insulingabe)
- Auflegen von Kälteträgern
- Richten von ärztlich verordneten Medikamenten
- Arzneimittellehre/Medikamentengabe
- Thrombose und Kompressionstherapie
- Dokumentation
- Allgemeines Pflegewissen
- Kommunikation mit und Beratung von Angehörigen
- Grundwissen über rechtliche Rahmenbedingungen
- Hygiene
- Verhalten in Notfällen
- Abschluss als Pflegehelfer/-in oder Pflege- bzw. Betreuungsassistent/-in
Das Seminar richtet sich an geeignete Pflegekräfte, die im Bereich der Behandlungspflege (LG 1) eingesetzt werden sollen.
Förderung durch
- den Europäischen Sozialfond ESF
- den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD)
- verschiedene Berufsgenossenschaften
- regionale Einrichtungen
und andere Träger möglich