Die VdS-Richtlinie 2172 legt die Anforderungen an die Interventionskraft fest, die in Sicherheitsunternehmen tätig ist, insbesondere im Bereich der Alarmverfolgung. Eine Interventionskraft reagiert auf eingehende Alarme und überprüft diese vor Ort oder aus der Ferne. Sie spielt eine zentrale Rolle bei der schnellen und professionellen Bearbeitung sicherheitsrelevanter Vorfälle wie Einbruch, Brandalarm oder andere sicherheitskritische Ereignisse.
Um als Interventionskraft gemäß der VdS-Richtlinie arbeiten zu können, müssen fundierte Kenntnisse und Fähigkeiten vorhanden sein. Diese werden in einer speziellen Schulung bei zertifizierten Anbietern vermittelt. Die Schulung umfasst 40 Unterrichtseinheiten, die sowohl theoretische als auch praktische Inhalte abdecken. Am Ende der Schulung wird eine Wissensüberprüfung durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Teilnehmer die erforderlichen Kompetenzen für die Interventionstätigkeit erworben haben.
Teilnahmegebühren:
100 % gefördert durch Arbeitsagentur/Jobcenter
Technische Hilfsmittel und Kommunikationstechnik:
Die Teilnehmer lernen den Umgang mit den technischen Geräten, die in der Alarmverfolgung und Intervention genutzt werden, wie z. B. Überwachungs- und Meldetechnologien, Funkgeräte, Alarmsysteme und weitere spezialisierte Ausstattungen.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist die Kommunikationstechnik. Hier wird der Umgang mit Funknetzen, Telefonanlagen und digitaler Kommunikation im Einsatz vermittelt. Die Interventionskraft soll in der Lage sein, klar und präzise zu kommunizieren, um schnell und sicher auf Alarme reagieren zu können.
Dienstkunde (taktische Handlungsgrundsätze):
In diesem Abschnitt werden die taktischen Grundsätze vermittelt, die für eine erfolgreiche Intervention entscheidend sind. Dazu gehören die richtige Einschätzung von Gefährdungslagen, strategisches Vorgehen bei Alarmverfolgung sowie die Koordination eigener Handlungen und die Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitskräften.
Ziel ist es, in kritischen Momenten besonnen und effizient zu handeln, Gefahren frühzeitig zu erkennen und passende Entscheidungen zu treffen.
Rechtliche Grundlagen der Interventionstätigkeit:
Ein wichtiger Teil der Schulung sind die relevanten rechtlichen Grundlagen, die für die Interventionstätigkeit von Bedeutung sind. Hierzu zählen Strafrecht, Ordnungsrecht sowie gesetzliche Regelungen zur Nutzung von Sicherheits- und Überwachungstechnik.
Darüber hinaus werden die Befugnisse und Grenzen der Interventionskraft sowie der Datenschutz und der Schutz der Privatsphäre im Rahmen der Intervention behandelt.
Umgang mit Menschen:
Ein wesentlicher Bestandteil der Schulung ist der Umgang mit Menschen, insbesondere in stressigen und potentiell gefährlichen Situationen. Die Teilnehmer lernen, wie sie professionell und deeskalierend mit Opfern, Zeugen und möglichen Tätern kommunizieren können.
Themen wie Konfliktmanagement, emotionale Intelligenz und die Fähigkeit, in angespannten Situationen ruhig und lösungsorientiert zu bleiben, sind hierbei zentral. Der respektvolle Umgang mit Menschen, auch unter schwierigen Bedingungen, ist eine entscheidende Fähigkeit für die Interventionskraft.
Wissensfeststellung:
Am Ende der Schulung erfolgt eine Wissensüberprüfung, um das erlernte Wissen der Teilnehmer zu testen. Dies kann durch Prüfungen, Tests oder praktische Szenarien geschehen, bei denen die Teilnehmer ihr Wissen und ihre Fähigkeiten in realistischen Einsatzsituationen unter Beweis stellen.
Die Wissensfeststellung garantiert, dass die Interventionskraft die notwendigen Kompetenzen erworben hat, um ihre Aufgaben sicher und professionell auszuführen.
Durch diese umfassende Schulung nach der VdS-Richtlinie 2172 wird sichergestellt, dass die Interventionskraft optimal auf die Herausforderungen der Alarmverfolgung und Intervention vorbereitet ist und ihre Aufgaben mit höchster Professionalität und Verantwortung ausführen kann.
persönliches Gespräch vor Ort oder online via MS Teams
Bestehen des Eignungstests – vor Ort oder online
einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
Personen, die sich für eine Tätigkeit in der Sicherheitsbranche interessieren
Personen, die eine räumliche Entfernung zum Standort haben
Personen, die zeitlich eingebunden sind, aber eine Weiterbildung besuchen möchten
Interventionskraft gemäß der VdS-Richtlinie 2172
Eine Förderung und Gesamtkostenübernahme dieser zugelassenen Weiterbildung seitens
Arbeitsagenturen (SGB III) und Jobcenter (SGB II) mittels Bildungsgutschein
BFD (Berufsförderungsdienst der Bundeswehr)
Deutsche Rentenversicherung
Europäischer Sozialfond (ESF)
oder anderer Kostenträger ist bei Eignung möglich.
Teilnahmegebühren:
100 % gefördert durch Arbeitsagentur/Jobcenter