Um die Anerkennung als Betreuungskraft nach § 53b SGB XI (bisher § 53c SGB XI) aufrecht zu erhalten, ist jährlich eine 2-tägige Fortbildung (16 UE) nachzuweisen.
Diese berufliche Fortbildung ist ein gesetzlich geregeltes „Muss“ für alle beschäftigten zusätzlichen Betreuungskräfte. Diese führen wir entsprechend den Vorgaben gemäß den Betreuungskräfte-RL nach § 53b SGB XI (bisher § 53v SGB XI) durch.
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Reflexion der beruflichen Praxis und ausführlicher Erfahrungsaustausch
Erfahrungsaustausch
Wahrnehmen mit allen Sinnen
Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen und/oder Demenzerkrankungen
Fühlboxen, Fühldecken Arbeiten mit Gerüchen und Geräuschen, Lieder und Sportliche Aktivitäten
Für diesen Kurs sollten die Kursteilnehmer folgende Vorkenntnisse mitbringen:
erfolgreich absolvierte Grundqualifizierung als Betreuungskraft (Alltagsbetreuer/Demenzbetreuer nach § 53b SGB XI - bisher § 53c SGB XI)
Dieser Kurs richtet sich an zusätzliche Betreuungskräfte nach § 53b (bisher § 53c SGB XI).
- Förderung durch Bildungsgutschein möglich
- Getränke und Snacks sind im Seminarpreis enthalten
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