Integrationskurse haben das Ziel, die Integration und gesellschaftliche Teilhabe von Zugewanderten zu fördern und sie damit in die Lage zu versetzen, eigenständig im Alltag zu handeln. Der Integrationskurs mit Alphabetisierung besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs.
Ob die Teilnahme an einem Alphabetisierungskurs notwendig ist, wird im Einstufungsverfahren für die Integrationskurse getestet.
Der Integrationskurs mit Alphabetisierung dauert 1.000 Unterrichtseinheiten (UE). Davon entfallen 900 UE auf den Sprachkurs sowie 100 UE auf den Orientierungskurs.
Der Abschluss des Sprachkurses wird durch Teilnahme an der Sprachprüfung „Deutsch-Test für Zuwanderer“ nachgewiesen. Als sprachliches Ziel wird für einen großen Teil der Lerner das Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) als realistisch angesehen. Der Orientierungskurs wird durch den Test „Leben in Deutschland“ abgeschlossen. Bei erfolgreichem Ergebnis in beiden Abschlusstests erhalten Teilnehmende das „Zertifikat Integrationskurs“.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des BAMF.
Costs:
100 % gefördert durch das BAMF
- Basis-Alpha-Kurs (300 UE)
- Aufbau-Alpha-Kurs A (300 UE)
- Aufbau-Alpha-Kurs B (300 UE)
- Orientierungskurs (100 UE)
- Ausländer, denen erstmals ein dauerhafter Aufenthaltstitel erteilt wird, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung von der Ausländerbehörde, die den Aufenthaltstitel erteilt hat. Sofern keine einfachen bzw. in bestimmten Fällen keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse vorliegen, spricht die Ausländerbehörde für diese Personen zusätzlich eine Verpflichtung zur Kursteilnahme aus.
- Bereits länger in Deutschland lebende Ausländer können von der Ausländerbehörde zur Kursteilnahme verpflichtet werden, wenn sie besonders integrationsbedürftig sind.
- Ausländer, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) beziehen, können vom Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zur Kursteilnehme verpflichtet werden.
- Spätaussiedler und ihre Familienangehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten vom Bundesverwaltungsamt eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung.
- Darüber hinaus können folgende Personen auf Antrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden:
- Ausländer, die keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme besitzen. Hierunter fallen auch Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, wenn bei ihnen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt in Deutschland zu erwarten ist.
- Freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger
- Deutsche Staatsangehörige, bei denen ein besonderer Integrationsbedarf vorliegt
Der Integrationskurs richtet sich allgemein an dauerhaft in Deutschland lebende Ausländer (insbesondere auch: Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive), an Unionsbürger und an deutsche Staatsangehörige, die nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Der Alphabetisierungskurs richtet sich speziell an Personen, die noch nicht richtig lesen und schreiben können. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch eine Schule besuchen, dürfen nicht teilnehmen.
Prüfung A2/Prüfung "Leben in Deutschland"
Nach Antragstellung werden die Kosten vom BAMF übernommen
Costs:
100 % gefördert durch das BAMF