Um die Anerkennung als Betreuungskraft nach § 53b SGB XI (ehemals § 53c SGB XI) beizubehalten, ist es erforderlich, jährlich eine zweitägige Fortbildung mit einem Umfang von 16 Unterrichtseinheiten nachzuweisen.
Die Teilnahme an dieser beruflichen Fortbildung ist gesetzlich verpflichtend für alle im Bereich der zusätzlichen Betreuung tätigen Kräfte. Die Durchführung erfolgt gemäß den Vorgaben der Betreuungskräfte-RL nach § 53b SGB XI (ehemals § 53c SGB XI).
05.06.25 - 06.06.25 | Cottbus | Anfragen |
Teilnahmegebühren:
Reflexion der beruflichen Praxis
Erfahrungsaustausch
Aktualisierung der Arbeit
Auffrischung des bisherigen Wissens im Umgang mit Demenzkranken
Aktualisierung der Erkenntnisse auf dem Gebiet der Demenzerkrankung
Schlussfolgerungen für die eigene Arbeit
Für diesen Kurs sollten die Kursteilnehmer folgende Vorkenntnisse mitbringen:
erfolgreich absolvierte Grundqualifizierung als Betreuungskraft (Alltagsbetreuer/Demenzbetreuer nach § 53b SGB XI - bisher § 53c SGB XI)
Dieser Kurs richtet sich an zusätzliche Betreuungskräfte nach § 53b (bisher § 53c SGB XI).
Getränke und Snacks sind im Seminarpreis enthalten.
05.06.25 - 06.06.25 | Cottbus | Anfragen |
Teilnahmegebühren: